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E-RECHNUNG

Was ist eine E-Rechnung? Die Definition, die sich 2025 geändert hat

Der Begriff „E-Rechnung" bezeichnete früher jede Rechnung, die digital ankam. Seit dem 1. Januar 2025 reserviert das deutsche Umsatzsteuerrecht den Begriff für etwas deutlich Engeres: einen strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz. Ob eine Rechnung als E-Rechnung gilt, entscheidet heute über reale Pflichten, daher lohnt es sich, die Definition genau zu kennen.

Zuletzt aktualisiert: 11. September 2026

Die gesetzliche Definition in § 14 UStG

Seit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes definiert § 14 Abs. 1 UStG eine elektronische Rechnung als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das Format muss entweder der europäischen Norm EN 16931 entsprechen oder zwischen den Parteien vereinbart sein und eine korrekte und vollständige Extraktion der erforderlichen Daten in ein mit dieser Norm interoperables Format ermöglichen.

Alles, was diese Anforderung nicht erfüllt, ist eine sonstige Rechnung: Papierrechnungen, aber auch jede elektronische Rechnung in einem nicht qualifizierenden Format. Das Gesetz stellt ein per E-Mail versendetes PDF bewusst in dieselbe rechtliche Kategorie wie Papier. Ein PDF ist digital, aber es ist ein Abbild einer Rechnung, kein Datensatz. Software kann es nicht zuverlässig verbuchen, ohne dass zuvor ein Mensch oder eine Extraktionsschicht es ausliest.

Was zählt und was nicht

RechnungstypE-Rechnung?
XRechnung (XML, UBL- oder CII-Syntax)Ja, das deutsche Referenzprofil von EN 16931
ZUGFeRD ab Version 2.x (PDF/A-3 mit eingebettetem XML), Profile EN 16931 / COMFORT und höherJa. Laut BMF-Schreiben zählen die Profile MINIMUM und BASIC-WL nicht dazu.
Peppol BIS Billing 3.0 (übermittelt über das Peppol-Netzwerk)Ja, EN-16931-konform
EDI-Formate (z. B. EDIFACT) nach bilateraler VereinbarungÜbergangsweise: nutzbar mit Zustimmung bis Ende 2027; ab 2028 nur, wenn die erforderlichen Daten interoperabel gemäß EN 16931 extrahiert werden können
PDF als E-Mail-AnhangNein, seit 2025 eine sonstige Rechnung
Papierrechnung, Fax, Scan, BilddateiNein, eine sonstige Rechnung

EN 16931: der semantische Kern

EN 16931 ist die europäische Norm hinter allen qualifizierenden Formaten. Sie definiert das semantische Datenmodell einer Rechnung: einen Katalog benannter Felder, genannt Business Terms (BT), von BT-1, der Rechnungsnummer, über die Identifikation von Verkäufer und Käufer, Positionen, Umsatzsteueraufschlüsselung und Zahlungsbedingungen, zusammen mit den Geschäftsregeln, die sie verbinden, zum Beispiel dass Summen aufgehen müssen. Syntaxen wie UBL und UN/CEFACT CII tragen dieses Modell als XML.

Deshalb spielt die Frage "welches Format?" eine geringere Rolle, als es zunächst scheint: XRechnung, qualifizierende ZUGFeRD-Profile und Peppol BIS Billing drücken alle dieselbe EN-16931-Semantik aus. Ein System, das die Business Terms einmal versteht, kann alle verarbeiten. Unser Leitfaden zur Peppol-E-Rechnungs-Extraktion behandelt das Feldmodell im Detail.

Die Hybrid-Feinheit: welche Ebene ist die Rechnung?

Hybride Formate wie ZUGFeRD enthalten zwei Darstellungen derselben Rechnung: eine menschenlesbare PDF-Ebene und einen eingebetteten XML-Datensatz. Vor der Reform galt in der deutschen Praxis das sichtbare PDF als maßgeblich. Das hat sich umgekehrt: Gemäß dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 ist nun der strukturierte XML-Teil die rechtlich entscheidende Darstellung, und die sichtbare Ebene ist nachrangig. Weichen beide voneinander ab, gilt der Datensatz, ein weiterer Grund, warum Ihr Prozess das XML tatsächlich lesen muss, statt das hübsche PDF abzulegen.

Dasselbe BMF-Schreiben teilt Rechnungsfehler in drei Klassen ein: Formatfehler (die Datei verstößt gegen die EN-16931-Syntax und ist damit gar keine E-Rechnung), Geschäftsregelfehler (die Datei verstößt gegen die Geschäftsregeln der Norm, zum Beispiel widersprüchliche Summen) und Inhaltsfehler (formal gültig, aber inhaltlich falsch, etwa ein falscher Umsatzsteuersatz). Die Klassen haben unterschiedliche Konsequenzen, und Validierungssoftware prüft die ersten beiden automatisch.

Was das für Empfänger heute bedeutet

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen empfangen können; der Lieferant braucht dafür nicht mehr Ihre Zustimmung. Das BMF hält die Einstiegshürde niedrig, ein E-Mail-Postfach genügt, doch der Empfang ist die leichtere Hälfte. Die Rechnung muss anschließend gelesen, validiert, abgeglichen, gebucht und acht Jahre lang mit unverändertem strukturiertem Teil archiviert werden.

Realistisch wird die Kreditorenbuchhaltung noch jahrelang einen gemischten Eingang bewältigen müssen: strukturierte E-Rechnungen von großen Partnern, PDFs und Papier von der Vielzahl kleinerer Lieferanten während der Übergangszeit. Beide Klassen in dasselbe validierte Ausgabeschema zu überführen, statt zwei parallele Prozesse zu betreiben, ist das pragmatische Ziel. Genau das leistet schemavalidiertes Rechnungsparsing: XRechnung-XML, ZUGFeRD-Hybride, Peppol-Rechnungen und Scans lösen sich alle in einen Satz typisierter Felder mit Konfidenzwerten und Herkunftsnachweis auf.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?+

Nein. Seit dem 1. Januar 2025 ist ein PDF, ob per E-Mail versendet oder nicht, rechtlich eine sonstige Rechnung. Es kann während der Übergangszeit mit Zustimmung des Empfängers weiterhin verwendet werden, erfüllt aber die E-Rechnungspflicht nicht, sobald diese für den Aussteller gilt.

Ist eine gescannte Papierrechnung eine E-Rechnung?+

Nein. Ein Scan ist ein Bild ohne strukturierten Datensatz und damit eine sonstige Rechnung, genau wie das Papieroriginal. Das Scannen ist für Ihre interne Digitalisierung und Archivierung relevant, erzeugt aber keine E-Rechnung im rechtlichen Sinne.

Was ist EN 16931 in einem Satz?+

EN 16931 ist die europäische Norm, die das Standarddatenmodell einer elektronischen Rechnung definiert, die benannten Felder (Business Terms) und die Geschäftsregeln zwischen ihnen, die XRechnung, qualifizierende ZUGFeRD-Profile und Peppol BIS Billing 3.0 alle umsetzen.

Gelten die E-Rechnungsregeln für Rechnungen an Privatkunden?+

Nein. Die Pflicht betrifft inländische B2B-Transaktionen, also Rechnungen zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Rechnungen an Verbraucher (B2C) können weiterhin in jeder zulässigen Form ausgestellt werden, und für eine elektronische Zustellung ist ohnehin die Zustimmung des Verbrauchers erforderlich.

Kann ich eine E-Rechnung ohne spezielle Software öffnen und prüfen?+

Eine XRechnung ist reines XML, Sie können sie technisch also in jedem Texteditor öffnen, nur eben nicht komfortabel. Es gibt kostenlose Viewer und Validatoren, und unser kostenloser Peppol e-Invoice Extractor liest eine E-Rechnung ein und zeigt Verkäufer, Käufer, Positionen, USt-Aufschlüsselung und Summen direkt im Browser an.

Quellen

Primärquellen, zuletzt geprüft im September 2026. Gesetzestexte und BMF-Veröffentlichungen sind maßgeblich; stützt sich eine Aussage auf das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, wird dies im Text angegeben.

Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen für Unternehmen, zusammengestellt aus den zitierten amtlichen Quellen. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar; wenden Sie sich für Entscheidungen zu Ihren eigenen Pflichten an Ihren Steuerberater.

Ein Posteingang, jedes Rechnungsformat, ein Schema

Die Pflicht macht strukturierte Formate zur Norm, doch Ihre Kreditorenbuchhaltung wird noch jahrelang neben XRechnung und ZUGFeRD auch Papierscans und einfache PDFs erhalten. Talonic normalisiert diesen gemischten Zustrom in eine schemavalidierte Ausgabe: typisierte Felder, ein Konfidenzwert und ein Herkunftsnachweis für jeden Wert, verarbeitet auf EU-Infrastruktur in Deutschland. Senden Sie eine Beispielcharge und prüfen Sie das Ergebnis Feld für Feld.